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Eine Mitgliedschaft bei der DJJV hat viele Vorteile.

Werden Sie jetzt Mitglied bei der DJJV e.V. und profitieren Sie von einem aktiven Netzwerk mit rund 700 Mitgliedern, darunter vor allem Juristinnen und Juristen aus beiden Ländern, aber auch Unternehmen, Institutionen und Wissenschaftler. Darüber hinaus haben Sie als Mitglied folgende Vorteile:

Detaillierte Hintergründe aus allen Bereichen der Rechtsordnung

Mitglieder erhalten ca. zweimal pro Jahr ZJapan R/ZJapan L, die Zeitschrift für Japanisches Recht, herausgegeben in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (MPI), Hamburg.

Teilnahme an Vorträgen und rechtsvergleichenden Symposien

Die DJJV e.V. organisiert für ihre Mitglieder regelmäßig Vorträge und rechtsvergleichende Symposien zu Schwerpunktthemen.

Experten-Stammtische

Mit Stammtischen in verschiedenen Städten unterstützt die DJJV e.V. den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten

Die DJJV e.V. bietet Mitgliedern die Möglichkeit zur Veröffentlichung und Verlinkung ihrer Kontaktdaten auf der Internetseite.

 
Mitgliedschaft

Beitrag
 Einzelpersonen bis 30 Jahre: 35 EUR
 Einzelpersonen ab 30 Jahren: 75 EUR
 Unternehmen und Institutionen:  145 EUR

Sie können Ihren Mitglieds-Aufnahmeantrag per PDF (114 KB) einreichen oder über unser Online-Formular.

Die bundesweit vertretene Vereinigung ist überparteilich. Die DJJV e.V. ist nach dem letzten der Vereinigung zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord-17 ( St.-Nr. 17/412/00747) vom 12.11.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die DJJV fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)

Die DJJV e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Für Spenden bis zu 300 Euro verwenden Sie bitte folgenden vereinfachten Spendennachweis. Für den Mitgliedsbeitrag verwenden Sie bitte folgenden vereinfachten Spendennachweis.