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Ziele der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV)

Die im Jahr 1988 gegründete Deutsch-Japanische Juristenvereinigung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie ist eine in Deutschland und Japan vertretene überparteiliche Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, das Zusammenwirken deutscher und japanischer Juristen aller Berufe zu stärken und die gegenseitigen Kenntnisse der Rechtsordnungen zu vertiefen; Wissenschaftlern und Praktikern ein Forum zum Gedankenaustausch zu bieten, damit wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus beiden Ländern nutzbar gemacht werden können; persönliche und berufliche Kontakte sowie die Zusammenarbeit der am deutschen und japanischen Recht interessierten Personen und Institutionen zu pflegen und zu fördern.


Diese Ziele sollen insbesondere durch Vorträge, wissenschaftliche Veranstaltungen, die Herausgabe der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law und einer Schriftenreihe mit dem japanischen Recht als Schwerpunkt sowie allgemein durch die Förderung von Arbeiten über Fragen, die für die Rechtsordnungen beider Länder von Bedeutung sind, verwirklicht werden.

Die Vereinigung informiert ihre Mitglieder regelmäßig über neue japanische Gesetze, wesentliche Entscheidungen der Gerichte und anderes Wissenswertes auf ihrem Arbeitsgebiet. Ferner veranstaltet sie in unregelmäßiger Folge Vortragsabende in verschiedenen Städten und organisiert rechtsvergleichende Symposien.

Der Vereinigung gehören zurzeit rund 700 Personen, Unternehmen und Institutionen in Deutschland, Japan und weiteren Ländern als Mitglieder an. Als Mitglieder sind nicht nur Juristen, sondern auch Wissenschaftler und Praktiker aus anderen Bereichen willkommen. Das Gleiche gilt für Unternehmen und andere Institutionen, die helfen wollen, die Ziele der Vereinigung zu erreichen.