Liebe Mitglieder und Freunde der DJJV,
die Beziehungen zwischen Japan und Deutschland auf dem Gebiet der Jurisprudenz reichen bis in die 1870er Jahre zurück. Tatsächlich war es so, dass Japan in der Meiji-Zeit viele Elemente des deutschen Rechts kennengelernt und transferiert hat, sodass sich in der Folge ein reger und erfolgreicher Austausch auf dem Gebiet des Rechts entwickeln konnte. Diese Beziehungen sind vielfältig und werden bis zum heutigen Tag mit Leben gefüllt.
Die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V. kennt diese Tradition und bietet ihren Mitgliedern und interessierten Kreisen zum einen Informationen über das japanische Recht, bietet aber zum anderen auch – oft in Form von Symposien – Diskussionsanreize hinsichtlich der Behandlung aktueller oder sich entwickelnder Themenbereiche. So wurden in der jüngeren Vergangenheit oftmals Themen behandelt, die sich mit dem Wandel der Gesellschaft und den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen befassen, beispielsweise die alternde Gesellschaft, künstliche Intelligenz oder aber Fragestellungen zum Thema „Klima und Recht“.
Gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, gibt die DJJV zweimal im Jahr die Zeitschrift für Japanisches Recht heraus. Es handelt sich um die einzige Fachzeitschrift der Welt, die regelmäßig in anderen Sprachen als Japanisch über japanisches Recht berichtet.
Unser Programm richtet sich an Praktiker aus der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und Firmenjuristen sowie an Wissenschaftler, die ein berufliches oder privates Interesse an Japan haben. Neben der Faszination, die das Land Japan ausübt, bietet die Beschäftigung mit dem japanischen Recht, auch wenn man es nicht unmittelbar für berufliche Zwecke nutzen kann, interessante Anregungen und Lösungsansätze.
Wir möchten Sie gern einladen, die DJJV näher kennenzulernen, und freuen uns darauf, Sie vielleicht bei einer unserer Veranstaltungen persönlich treffen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Schön