Sehr geehrte Mitglieder,
Wir möchten Sie auf einen besonderen Vortrag hinweisen. In Zusammenarbeit mit der Juristischen Studiengesellschaft mit Sitz in Karlsruhe wird unser Kuratoriumsmitglied
Prof. Tomoaki Kurishima, LL.M.
Universität Saitama (Japan)
über das Thema
„Die Debatte um die Änderung der japanischen ‚Friedensverfassung‘“
am
Mittwoch, dem 6. November 2024 um 17.30 Uhr
im Foyer des Bundesgerichtshofs
einen Vortrag halten.
Zur Person des Referenten:
Tomoaki Kurishima studierte Rechtswissenschaften an der Keio-Universität in Tokio (LL.B. 2012; LL.M. 2014). Während der Zeit seines Doktorandenstudiums verbrachte er zwei Jahre als DAAD-Stipendiat an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er 2017 einen Magister legum (LL.M.) erwarb. Nach einer einjährigen Tätigkeit als Assistenzprofessor an der Keio-Universität hat er seit 2019 eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Saitama inne. Ab April 2023 war er für ein Jahr als Gastprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg tätig, wo er eine Vorlesung zum vergleichenden Verfassungsrecht hielt. Sein Forschungsschwerpunkt liegt ebenfalls im Bereich der vergleichenden Verfassungsrechtswissenschaft, wobei er sich vor allem mit der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie dem Grundrechtsschutz in Deutschland und Japan beschäftigt.
Zum Thema:
Seit ihrer Proklamation vor 78 Jahren ist die japanische Verfassung bis heute nicht ein einziges Mal geändert worden: Damit ist sie heute die am längsten unverändert gebliebene Verfassung der Welt. In der japanischen Politik ist gleichwohl kein Thema so anhaltend und kontrovers diskutiert worden wie die Verfassungsreform. Immer wenn eine Verfassungsreform von (rechts-)konservativen Kräften auf die politische Tagesordnung gesetzt wird, geht es in erster Linie um die Frage, ob Artikel 9 der Verfassung, der die Beibehaltung jeglicher Art von militärischer Gewalt verbietet, geändert werden soll. Eine solche Änderung wird von der linksliberalen Bevölkerung sowie einigen Verfassungsexperten abgelehnt. Unabhängig davon genießen die 1954 gegründeten Japan Self-Defense Forces (JSDF) allerdings die überwältigende Zustimmung von mehr als 90 % der Bevölkerung. Wie wird aber das Bestehen der JSDF verfassungsrechtlich gerechtfertigt? Warum ist der Widerstand gegen die Verfassungsreform immer noch so groß? So merkwürdig die Debatte über Artikel 9 und die Verfassungsreform zunächst klingen mag, so wichtig ist sie für das Verständnis der japanischen Verfassung und der politischen Entwicklung Japans.
Eine Anmeldung an dieser Stelle ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.
Für die aus Sicherheitsgründen notwendige Kontrolle im Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs bitten wir, diese Einladung und den Personal- oder Dienstausweis mitzubringen.