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Die Reform des japanischen Bürgschaftsrechts – unter besonderer Beachtung des Schutzes des Bürgen für Unternehmerschulden

Uhrzeit: 17:00

Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Mittelweg 187, 20148 Hamburg

Liebe Mitglieder der DJJV,

im Namen von Ruth Effinowicz und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht möchten wir Sie herzlich zu einem Vortrag am Freitag, dem 16. Februar 2024 von 17:00–19:00 Uhr (MEZ) einladen.

Prof. Dr. Keizō Yamamoto (Universität Kyōto) wird einen Vortrag zum Thema „Die Reform des japanischen Bürgschaftsrechts – unter besonderer Beachtung des Schutzes des Bürgen für Unternehmerschulden“ halten. Anschließend wird Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Ruhr-Universität Bochum) den Vortrag kommentieren.

Zu den Referenten
Keizō Yamamoto ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Kyōto. Seine Hauptforschungsinteressen sind das Vertrags- und Verbraucherrecht sowie das Deliktsrecht. Er war Teil der Kommission des Legislativausschusses, welche für das Justizministerium den Entwurf zur Schuldrechtsreform erarbeitete. Auf Deutsch veröffentlichte er unter anderem die Grundzüge des japanischen Schadenersatzrechts (2018) und gab zusammen mit Gabriele Koziol 2021 den Band Das reformierte japanische Schuldrecht heraus.

Karl Riesenhuber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte sind das deutsche und europäische Vertrags-, Arbeits- und Urheberrecht sowie die juristische Methodenlehre. Er ist Teil des Kuratoriums der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV).

Zum Thema
Am 1. April 2020 trat in Japan die Schuldrechtsreform in Kraft, die signifikante Teile des japanischen Zivilgesetzes betraf und auch das Bürgschaftsrecht umfasste. Der Schutz des Bürgens war ein zentraler Aspekt der Reform. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, welche Bürgschaften für Unternehmensschulden übernehmen und sich dazu oft durch Nähebeziehungen gedrängt fühlen oder/und die wirtschaftlichen Risiken nicht umfassend überblicken. Die nun im Zivilgesetz gewählte, vor allem formale Ausgestaltung des Schutzes und die daneben fortgesetzten Reformen durch soft law sowie öffentlich-rechtliche Regelungen unterscheiden sich von dem in Deutschland eingeschlagenen Weg. Dies soll in einem rechtsvergleichenden Vortrag beleuchtet und durch einen Kommentar aus deutscher Sicht komplettiert werden.

Bitte melden Sie sich mit diesem LINK bis Donnerstag, den 15. Februar 2024 an.

Mit besten Grüßen

Kristina Konrad
Generalsekretärin der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V.

Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.
c/o Stromnetz Hamburg GmbH
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Alle Daten
16. Februar 2024 17:00