SATZUNG DER DJJV


Hier können Sie die Satzung der DEUTSCH - JAPANISCHEN JURISTENVEREINIGUNG e.V. als PDF-Datei herunterladen. 

PDF Icon klein

Die bundesweit vertretene Vereinigung ist überparteilich. Die DJJV e.V. ist nach dem letzten der Vereinigung zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord-17 (St-Nr. 17/412/00747) vom 23.10.2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die DJJV fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Die DJJV e.V. ist berechtigt, entsprechende Zuwendungsbescheinigungen über Spenden / Mitgliedsbeiträge auszustellen.